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EX-Int Immobilien
Gänsseestrasse 8
63477 Maintal
Fon 06109/6981011
Fax 06109/6981012
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AGB
Unsere Allgemeinen Geschaeftsbedingungen
1. Angebot und Angaben
1.1. Das Immobilienangebot der EX-INT Immobilien - im folgenden EX-INT Immobilien genannt - und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.
1.2. Die EX-INT Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, die EX-INT Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die EX-INT Immobilien daher nicht übernehmen.
1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die EX-INT Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.
1.4. Das Immobilienangebot ist ausschliesslich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der EX-INT Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschliesst.
2. Provision
2.1. Die Tätigkeit der EX-INT Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäften. Der Anspruch auf Maklerprovision der EX-INT Immobilien entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweise- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
2.2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.
2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.
3. Verhandlungen
3.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die EX-INT Immobilien einzuleiten.
3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf die EX-INT Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der EX-INT Immobilien über das Ergebnis zu informieren.
3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der EX-INT Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der EX-INT Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Der EX-INT Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
4. Grundbuch- und Akteneinsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt die EX-INT Immobilien sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, wie Bauunterlagen einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
5. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von der EX-INT Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der EX-INT Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
6. Haftung
6.1. Die EX-INT Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der EX-INT Immobilien, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2. Die EX-INT Immobilien haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die EX-INT Immobilien in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.
6.3. Eine Gewähr für die durch die EX-INT Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der EX-INT Immobilien ist ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
7.1. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
8. Auftragnehmerin
EX-INT Immobilien
Gänsseestr.8 63477 Maintal
Geschäftsführerin:
Kirsten Grimm
Stand 01.05.2009
Seite erstellt von EX-INT-Immobilien am 21.08.2009